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Wir starten wieder

By Michaela Hemala on 29. Mai 2020 0 Comments

Liebe Tänzerinnen und Tänzer, liebe Clubmitglieder!

Mit 29.5.2020 ist die Speere der Sportstätten aufgehoben worden, und wir können wieder im Club tanzen, allerdings unter bestimmten  Auflagen, die ihr nachstehend findet!

Damit uns Zeit bleibt, alle Auflagen zu erfüllen und die Räume im Club vorzubereiten, haben wir festgelegt, mit der 2. Juniwoche, ab Montag dem 8. Juni 2020, wieder den den Trainings und Tanzabenden zu beginnen, 

d.h. am Mittwoch, 10.6.2020 Breitensporttraining, 11.6.2020 Gruppentraining Standard Turnierpaare, Freitag, 12.6.2020 Hobbytanzkreis. 

Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind jederzeit einzuhalten. Bei den nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen.

Das Betreten einer Trainingsstätte ist ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechenden Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!

Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.

Hygienemaßnahmen:

·       In den Trainingsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

·       Der Mund-Nasen-Schutz kann während der Ausübung des Sports abgenommen werden.

·       Am Eingang und im Trainingsbereich der Sportstätte sollte ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Sportstätte eine Waschmöglichkeit bietet, kann die Desinfektion durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden.

·       Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen/Umkleiden/WC-Anlagen ist so zu gestalten, dass der Mindestabstand gewahrt werden kann bzw. sollte ein Mund- Nasen-Schutz getragen werden.

·       In der Trainingsstätte anwesende Personen – insbesondere trainierende Athleten – sollten darauf achten, sich nicht selbst ins Gesicht (vor allem auf den Mund, die Augen und die Nase) zu fassen.

·       Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände (Türklinken, Musikanlagen, PCs, etc.) sollten zumindest einmal täglich desinfiziert werden.

Die Trainingsstätte sollte nach jeder Trainingseinheit ausreichend (15 Minuten) belüftet werden.

Trainingsbetrieb

·       Bei der Durchführung des Trainingsbetriebs ist ein Mindestabstand von 2m für nicht im selben Haushalt lebende Personen einzuhalten.

·       Dieser Abstand kann kurzfristig unterschritten werden.

·       Trainer und Betreuer können diesen Mindestabstand ausnahmsweise unterschreiten, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dabei wird das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes empfohlen.

Umgang mit möglichen Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus

·       Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen.

·       Als Krankheitssymptome sind insbesondere folgende zu erwähnen: Jede Form eines Atemwegsinfekts mit oder ohne Fieber (z.B.: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Angina), Durchfall oder der Verlust/die Veränderung des Geschmacks-/Geruchssinnes.

Jeder am Trainingsbetrieb Beteiligte ist selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!

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